Serviceleistungen für Betriebe

In Arbeitsschutzgesetzen und Arbeitsstättenverordnungen (ArbSchG § 9; ArbStättV § 55) sowie in zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften (VBG 1 § 43, Abs. 6 ; BGR 133 / ZH 1-201 Abs. 5.4; ZH 1/122) werden Arbeitgeber zu regelmäßigen Schulungen Ihrer Mitarbeiter im Brandschutz und Rettungswesen verpflichtet. Die Betriebsinhaber oder im Betrieb tätige Sicherheitsbeauftragte sind oftmals mit diesen Aufgaben überfordert oder eine praktische Unterweisung bereitet Probleme.

Schulungen im betrieblichen Brandschutz gehören neben vielen anderen Dingen zu meinem umfangreichen Dienstleistungsrahmen.
Nach den Wünschen meiner Kunden führe ich in den Betrieben solche Schulungen durch.

Neben dem erforderlichen Fachwissen aus den unterschiedlichsten Bereichen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes kann ich als ausgebildeter Brandmeister und hauptberuflicher Feuerwehrmann gerade auch im praktischen Bereich auf ein großes Erfahrungspotential zurückgreifen.

Sofern in den Schulungsräumen nicht vorhanden, werden von mir benötigte Medien (Tageslichtprojektor / Videoanlage o.ä.) zur Schulung mitgebracht.

Folgende Unterrichtseinheiten / Arbeitseinheiten biete ich Ihnen an:

1.0 . „Vorbeugender betrieblicher Brandschutz“
1.1 . „Brandgefahren und –Ursachen“
1.2 . „Verhalten im Brandfall“
1.3 . „Einsatzmöglichkeiten von Löschmitteln und Löschgeräten“
1.4 . „Funktion und Handhabung von Handfeuerlöschern“
1.5 . „Vorträge gemäß Vorgaben (und betrieblichen Gegebenheiten) des Kunden“
1.6 . „Löschvorführungen / Löschübungen“
1.7 . „Verhaltens-/Rettungsübungen mit Brandsimulation und Einsatz von umweltfreundlichen

und unschädlichen Rauchgeneratoren“

      1.8. „Unterweisung von Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Einsatz von

Wandhydranten, Betriebslöschgruppe u.ä.)“

      1.9. „Was passiert nach dem Notruf ? ( Ablauf bei der Feuerwehr ) “
       1.10." Prüfen und Warten von Feuerlöschanlagen und -geräten (Feuerlöscher).

Weitere Leistungen auf Nachfrage!
Ich richte mich nach Ihrem besonderen Bedarf und gehe auf Ihre Wünsche ein.
Gern unterbreite ich Ihnen bei Interesse ein Angebot. Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail.